Dienstleistungen
Die AS Olbtar führt international Straßentransporte mit Hauptrichtung Westeuropa und Großbritannien durch. Als Fahrzeuge nutzen wir Halbanhänger und einen hochwertigen Fahrzeugpark mit zur Zeit über 50 Sätzen und erstklassigen estnischen Fahrern.
Wir transportieren sowohl Voll- als auch Teilladungen. Der Transport von Gefahrengütern ist für uns eine alltägliche Angelegenheit. Normalerweise nutzen wir keine Zwischenlager, da wir so einen schnelleren und besseren Service bieten können.
Im Exportbereich fahren wir hauptsächlich nach England, wo jede Woche ein paar Dutzend Wagen von uns unterwegs sind, sowie nach Frankreich.
Im Importbereich holen wir Waren aus jeder Ecke Großbritanniens und Irlands. Wir erreichen auch Orte, die schwer zu erreichen sind und nur enge Straßen haben.
Wir holen Waren auch aus Frankreich, Belgien, Holland, Luxemburg und Deutschland. In andere europäische Länder verschlägt es uns seltener, aber Anfragen dazu sind jederzeit willkommen.
Die Lieferzeit beträgt 4 bis 7 Tage bei Vollladungen und bis zu 8 Tagen bei Teilladungen.
Wir verwenden viel hohe MEGA-Anhänger, XL-Anhänger mit verstärkter Plane. Beladen werden kann von hinten, von der Seite oder von oben.
Die AS Olbtar ist Mitglied im Verband der Estnischen Internationalen Spediteure. Alle Fahrzeuge verfügen über eine CMR-Ladungsversicherung und alle Fuhren werden gemäß Bedingungen der CMR-Vereinbarung durchgeführt.
CMR-Versicherung
Alle Wagen der AS Olbtar verfügen über eine CMR-Versicherung gemäß der CMR-Vereinbarung. Der Kunde muss für die CMR-Versicherung nicht extra bezahlen.
Die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR-Vereinbarung) reguliert die Beziehungen zwischen den Partnern des grenzüberschreitenden Transports (Absender, Transporteur und Empfänger der Ware) in Zusammenhang mit der Lieferung der Ware an den Käufer (http://www.transportrecht.org/dokumente/CMRdt.pdf).
Der Frachtführer haftet für gänzlichen oder teilweisen Verlust und für Beschädigung des Gutes, sofern der Verlust oder die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme des Gutes und dem seiner Ablieferung eintritt, sowie für Überschreitung der Lieferfrist.
Im LKW-Transport ist die Haftung des Frachtführers begrenzt auf maximal 8,33 Rechnungseinheiten* pro Kilogramm des Rohgewichts. Eine Haftung des Frachtführers tritt nur dann ein, wenn der Frachtführer verantwortlich für entstehende Schäden ist.
Der Frachtführer ist nicht verantwortlich für Schäden, die entstehen durch:
- Unachtsamkeit des Kunden
- Schäden, die beim Be- oder Entladen durch den Kunden/Dritte verursacht werden
- Schäden, die sich aus der Eigenart der Ware ergeben (z.B. Rost, Verdampfen, Verderb usw.)
- mangelhafte Verpackung oder Fehlen einer Verpackung
- ungenügende oder unzulängliche Informationen über die Fracht
- unabwendbare Umstände (z.B. Raub, Verkehrsunfälle u.ä.)
Bei leicht zerbrechlichen oder sehr wertvollen Waren empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Frachtversicherung.
*SDR – Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds’, deren Kurs zusammen mit denen anderer Währungen täglich bekanntgegeben wird (http://www.imf.org/external/