Beförderung von Gefahrengütern
Die Beförderung von Gefahrengütern ist unser tägliches Geschäft. Wir kommen mit allen Waren zurecht, die in Planenanhängern befördert werden dürfen, mit Ausnahme von Waren der Gefahrgutklassen 1 und 7 (Sprengstoffe und radioaktive Stoffe). So wie andere Waren, befördern wir auch Gefahrengut sowohl als Voll- als auch als Teilladung.
Übliche Gefahrengüter, die wir transportieren, sind beispielsweise unterschiedliche Dünger und Pflanzenschutzmittel, Öle, Schmierstoffe, Lacke, Farben, Haus- und Autochemikalien, Kosmetika und Parfüme.
Bei der UN-number handelt es sich um eine vierstellige Kennummer, der die Buchstaben UN vorausgehen (z.B. UN1234). Die Identifikation von Gefahrengütern erfolgt auf Grundlage dieser Kennnummer, und die Nummer ist bei allen Transportarten auf der ganzen Welt gleich.
Transportklasse – Gefahrenstoffe werden in Klassen auf Grund ähnlicher Gefahreneigenschaften eingeteilt. Ein Stoff kann nur zu einer Transportklasse gehören, die Klassifikation erfolgt auf Grundlage der wichtigsten Gefahreneigenschaft. Transportklassen für Gefahrengüter gibt es insgesamt 13:
- 1 – Sprengstoffe
- 2 – Gase
- 3 – feuergefährliche Flüssigkeiten
- 4.1 – feuergefährliche feste Stoffe, selbstentzündliche feste Stoffe, feste Sprengstoffe in nicht-explosivem Zustand
- 4.2 – selbstentzündliche Stoffe
- 4.3 – Stoffe, die in Kontakt mit Wasser feuergefährliche Gase emittieren
- 5.1 – oxidierende Stoffe
- 5.2 – organische Peroxide
- 6.1 – giftige Stoffe
- 6.2 – ansteckende Stoffe
- 7 – radioaktive Stoffe
- 8 – ätzende Stoffe
- 9 – sonstige gefährliche Stoffe
Verpackungsgruppe – eine Gruppe, in die gefährliche Stoffe im Hinblick auf ihre Verpackung auf Grundlage ihrer Gefährlichkeit eingeordnet werden können. Die Verpackungsgruppe beschreibt die Gefährlichkeit des Stoffes innerhalb der Transportklasse:
- I Verpackungsgruppe – Stoffe von hoher Gefährlichkeit
- II Verpackungsgruppe – Stoffe von mittlerer Gefährlichkeit
- III Verpackungsgruppe – Stoffe von niedriger Gefährlichkeit
Pflichten eines Versenders gefährlicher Waren:
- Der Versender muss sicherstellen, dass die Fracht klassifiziert und zum Transport zugelassen ists.
- Die Fracht ist gemäß den Anforderungen zu verpacken und zu kennzeichnen.
- Dem Frachtführer sind ein Frachtbrief sowie andere notwendige Dokumente zu erstellen und auszuhändigen.
- Leere, ungereinigte Gefäße sind gemäß den Anforderungen zu kennzeichnen.
Beim Transport gefährlicher Güter ist nichts zu befürchten. Die Mehrzahl unserer Fahrer hat eine ADR-Schulung absolviert und verfügt über langjährige Erfahrung beim Transport gefährlicher Frachten. Wenn der Papierkram in Ordnung ist und der Transport klug geplant wird, dann verläuft alles bestens.